Epilepsie und Schwerbehinderung
Menschen mit Epilepsie sind nicht automatisch schwerbehindert. Allerdings haben sie die Möglichkeit, sich durch die Diagnose Epilepsie eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen.
Epilepsie ist nach gesetzlicher Definition eine Körperbehinderung. Diese kann auf Antrag beim Versorgungsamt/Landratsamt festgestellt werden. Dazu benötigen die Betroffenen die Unterlagen ihres Facharztes, aus denen die Diagnose und die Anfallsbeschreibung deutlich hervorgehen.
Bei der Bewertung werden die Art, Schwere, Häufigkeit sowie die tageszeitliche Verteilung der Anfälle berücksichtigt. Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem Grad der Behinderung ( Gd B ) von 50 ausgestellt. Wenn durch die Erkrankung Nachteile im Erwerbsleben auftreten oder zu erwarten sind, kann ab einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden. Eine Übersicht über die Einschätzung des Grades der Behinderung liefert die nachfolgende Tabelle:
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