Nutzen für Arbeitgeber
Wenn die Anforderungen der Tätigkeit ( Gefährdungspotential ) und die relevanten Faktoren der Epilepsie einander individuell gegenübergestellt wurden
Und
Wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass der Arbeitnehmer für den vorgesehenen Beruf in Frage kommt,
dann PROVITIEREN SIE von der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Epilepsie,
weil
Menschen mit Epilepsie oftmals gut ausgebildet sind. Fachkräftemangel kann somit reduziert werden.
Soziales Engagement das Image und das Betriebsklima ihres Unternehmens verbessert.
Menschen mit Epilepsie häufig überdurchschnittlich motivierte Arbeitnehmer sind.
Und nicht zu vergessen:
Besitzt Ihr Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis, trägt er zur Erfüllung der Schwerbehindertenquote bei und Sie können Zuschüsse der Agentur für Arbeit und des Integrationsamtes erhalten.
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